Aktion

Wann besteht Handlungsbedarf?

Während der NPA-Inspektor die Untersuchung durchführt, kann er feststellen:

  • Es besteht die Gefahr eines ernsten Schadens
  • Die in der NPA-Lizenz festgelegten Bedingungen werden nicht eingehalten
  • Es ist unwahrscheinlich, dass die OMK ohne zusätzlichen Druck handeln wird

Der Inspektor kann beschließen, eine Abhilfemaßnahme zu ergreifen.

Wer entscheidet, was getan werden muss?

Der NPA-Inspektor entscheidet, dass die derzeitige Situation nicht akzeptabel ist. Er verfasst einen Aktionsbericht, in dem er den zu erreichenden Standard und den Zeitplan festlegt.

Die OKM entscheidet, welche Maßnahmen sie ergreifen wird, um die geforderten Standards zu erreichen. Wer wird was tun. Sie haben die Flexibilität, die Maßnahmen auf die für ihre Organisation beste Weise durchzuführen, solange die geforderten Standards erreicht werden.

Eingabe von Aktionen in das System

Verfolgung von Aktionen

Aktualisiert am März 8, 2022

War dieser Artikel hilfreich?

Verwandte Artikel

Einen Kommentar hinterlassen

de_DEDE